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11.12.2019

Stadtverordnetenversammlung am 12.12.19 / Top 7:

Entlastung des Bürgermeisters für den Jahresabschluss 2018 der Stadt Minden / BBM-Stellungnahme m. d. B. um Anlage ans Sitzungsprotokoll

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jäcke,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

einer Entlastung des Bürgermeisters nach § 96 Abs. 1 GO NRW hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 kann ich als Stadtverordnete des BBM nicht zustimmen.

Begründung:

 

1.   Gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ist der Bürgermeister verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsganges der gesamten Verwaltung.

 

 

Mit der "Stellungnahme zur Prüfung der Verwendung der Landesmittel im Offenen Ganztag" der Beigeordneten Stieler-Hinz wird deutlich, dass der für die Ausreichung der Mittel für den Offenen Ganztag zuständigen Verwaltungseinheit der Stadt Minden bis zur Erläuterung der Sachlage durch die Bezirksregierung Anfang Dezember 2019 offensichtlich nicht klar war, wer im Rahmen dieser Zuwendungstransaktionen als Bewilligungsbehörde und wer als Zuwendungsempfänger anzusehen ist.

 

Diese Unkenntnis führte über Jahre zu unnötigen Risiken für den Haushalt der Stadt Minden. Es ist durchaus positiv zu bewerten, dass diese Erkenntnis nun mit Hilfe der Bezirksregierung vorliegt, es ist jedoch höchst bedenklich, dass sie erst 15 Jahre nach Einführung des Offenen Ganztages eingetreten ist!

 

 

Diese lange Unkenntnis wesentlicher Sachverhalte bezüglich der Zuwendungs-gewährung durch das Land hat dazu geführt, dass eine beträchtliche Rückstellung gebildet werden musste. Die von der Verwaltung festgelegte Höhe ist nach Wahrnehmung des BBM aufgrund ihrer fehlenden Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit (s. NKF in NRW, Handreichung für Kommunen, 7. Auflage, S. 997) zweifelhaft (s. dazu die Ausführungen des BBM zur Ablehnung der Feststellung des Jahresabschlusses 2018).

 

Rückstellungen dürfen nur für Sachverhalte gebildet werden, deren Eintritt wahrscheinlich ist und deren Inanspruchnahme voraussichtlich auch erfolgen wird.

 

Die Kom HVO konkretisiert in § 37 Abs. 5: „Für Verpflichtungen, die dem Grunde oder der Höhe nach zum Abschlussstichtag noch nicht genau bekannt sind, müssen Rückstellungen angesetzt werden, sofern der zu leistende Betrag nicht geringfügig ist. Es muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen wird.“

 

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Somit sieht die Verwaltung der Stadt Minden mit Bildung dieser Rückstellung den Schadenseintritt durchaus als sehr wahrscheinlich an.

 

Bei ordnungsgemäßer Weiterreichung der Landeszuwendungen an die Offenen Ganztage wäre an dieser Stelle kein millionenschweres Risiko für den städtischen Haushalt und für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Minden entstanden!

 

Zur weiteren Risikolage für den Haushalt der Stadt Minden:

 

Auf meine Nachfrage hin, ob finanzielle Risiken in anderen Geschäftsbereichen ausgeschlossen werden können, räumte der Bürgermeister ein, dass es nicht angemessen wäre, sämtliche Risiken auszuschließen (siehe Niederschrift Stadtverordnetenversammlung vom 28.11.2019).

 

Ausführungen zu konkreten Maßnahmen, diese zusätzlichen potentiellen Risiken zu ermitteln (die auch für den Jahresabschluss 2018 relevant sein könnten), sie zu bewerten und für die Zukunft auszuschließen, macht der Bürgermeister jedoch nicht (bspw. die Bestellung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers).

 

2.    Gemäß § 62 Abs. 4 GO NRW in Verbindung mit § 55 Abs. 1 GO NRW hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung über alle wichtigen Gemeindeangelegen-heiten zu unterrichten.

 

 

Das gilt auch für Sachverhalte, die den Jahresabschluss maßgeblich beeinflussen. Hinsichtlich der fehlerhaften Verfahrensweise bei der Weiterleitung der Landes-zuschüsse für den Offenen Ganztag ist der Bürgermeister dieser Unterrichtungs-pflicht sehr lange nicht nachgekommen.

 

 

 

Schon seit 2017 waren ihm die gravierenden Schwierigkeiten und die daraus resultierenden haushaltsbezogenen Konsequenzen im Bereich der Landeszu-wendungen für den OGT bekannt. Jedoch hat er bis zum Sommer 2019 weder die Gemeindevertretung informiert noch gehandelt, um weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden.

 

 

 

Hätte der Bürgermeister nach bekanntwerden umgehend gehandelt, hätte die bisher fehlerbehaftete Verfahrensweise deutlich früher umgestellt werden können. Er hätte in diesem langwierigen Prozess früher reagieren müssen, um einen möglichen Schaden für die Stadt zu minimieren.

 

 

 

 

 

Claudia Herziger-Möhlmann                              

Stadtverordnete, 2. Vorsitzende                   

 

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